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Häufige Fragen

Was ist ein Nachsendeauftrag?
Mit einem Nachsendeauftrag erhalten Sie Post an Ihre neue Adresse nachgesandt, die an Ihre bisherige Adresse gerichtet ist.

In welchen Situationen kann ich einen Nachsendeauftrag erteilen?
Zu den typischen Situationen für einen Nachsendeauftrag zählen Umzug, Urlaub, vorübergehende Abwesenheit, Insolvenz, Betreuungsfall oder ein Sterbefall.

Für welche Personen meines Haushalts oder Unternehmens gilt der Nachsendeauftrag?
Der Nachsendeauftrag gilt für alle im Nachsendeauftrag angegebenen Personen mit der gleichen, im Nachsendeauftrag angegebenen Adresse. Im Falle eines einen geschäftlichen Nachsendeauftrags, gilt er auch für die Post an Ihre Mitarbeiter, wenn diese an Ihre Unternehmensanschrift gerichtet ist.

Für wen sollte ich einen Nachsendeauftrag erteilen?
Sie können und sollten in einem Nachsendeauftrag alle betroffenen Personen einer Adresse angeben. Mitbewohner, Partner oder Kinder können ohne Zusatzkosten mit angegeben werden. Beachten Sie bitte, dass es nicht möglich ist, nachträglich weitere Personen hinzuzufügen.

Was muss ich tun, wenn ich später weitere Personen hinzufügen möchte?
Es ist nicht möglich, nachträglich weitere Personen zu einem Nachsendeauftrag hinzuzufügen. Erteilen Sie für die weiteren Personen bitte einen neuen Nachsendeauftrag.

Wann sollte ich einen Nachsendeauftrag erteilen?
Wenn sich Ihre Anschrift vorübergehend oder dauerhaft ändert, ist es sinnvoll, einen Nachsendeauftrag zu erteilen. Die Erteilung erfolgt idealerweise zwei Wochen vor dem gewünschten Beginn, spätestens jedoch eine Woche vor dem gewünschten Beginn.

Wie lange gilt ein Nachsendeauftrag?
Sie können einen Nachsendeauftrag nur für einige Tage oder bis zu 12 Monate abschließen. Für darüber hinausgehende Zeiträume können Sie bei Bedarf einen neuen Nachsendeauftrag erteilen.

Wie kann ich einen Nachsendeauftrag verlängern?
Es ist nicht mehr möglich, einen Nachsendeauftrag zu verlängern. Sie können jedoch jederzeit wieder einen neuen Nachsendeauftrag erteilen. Die Erteilung erfolgt idealerweise zwei Wochen vor dem Ablauf des bestehenden Nachsendeauftrags, spätestens jedoch eine Woche vor dem Ablauf des bestehenden Nachsendeauftrags.

Welche Sendungen werden nachgesandt und welche nicht?
Grundsätzlich können reguläre Postkarten und Briefe, Briefe mit Zusatzleistungen (Einschreiben, Nachnahme, Postident, Wert, Altersprüfung), Warensendung, Warenpost, Büchersendung, Blindensendung schwer, Infopost, Dialogpost mit Umhüllung sowie nur als Streifbandzeitung versandte Pressepost nachgesandt werden. Nicht nachgesandt werden Postsendungen, die nicht den Adressdaten im Nachsendeauftrag entsprechen. Außerdem werden Postsendungen nicht nachgesandt, bei denen der Absender im Voraus “Nicht nachsenden” oder “Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück” verfügt hat. Darüber hinaus werden Postzustellungsaufträge nicht außerhalb der Gemeinde nachgesandt, es denn, der Absender hat dies im Voraus verfügt und der Empfänger ist innerhalb Deutschlands umgezogen oder bei Betreuung oder Insolvenz und entsprechender Anordnung. Auch folgenden Sendungen werden nicht nachgesandt: Express-Sendungen und Dialogpost ohne Umhüllung, außerdem Pressepost sowie Pressesendungen wie Tageszeitungen und ähnliche, es sei denn, sie wurden als Streifbandzeitung versandt. 
Zusätzlich werden ins Ausland nicht nachgesandt: Päckchen und Pakete, Warensendungen und Warenpost, Büchersendungen, Dialogpost sowie Dialogpost schwer, Werbeantwort und Briefe mit Zusatzleistungen (Einschreiben, Nachnahme, Wert), Express-Sendungen sowie Blindensendung schwer.

Alle vorgenannten Angaben gelten für die Deutsche Post und teilweise auch für andere Briefdienstleister. Wir können keine Gewähr übernehmen, da sich einzelne Regelungen jederzeit ändern können. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen unseren Kundenservice.

Welchen Nutzen bietet mir Ihr Service?
In Deutschland werden Postsendungen nicht nur von der Deutschen Post zugestellt, sondern auch von vielen weiteren Postdienstleistern. Vor allem Ämter, Banken, Versicherungen und große Firmen nutzen regionale Postdienstleister, um Kosten zu sparen. Wenn Sie bei uns einen Nachsendeauftrag buchen, erteilen wir Ihren Nachsendeauftrag bis zu drei von unserem Bestellsystem ausgewählten und für Sie in Frage kommenden Postdienstleistern. Als zusätzlichen Service erhalten Sie von uns eine digitale Umzugscheckliste sowie hilfreiche Beratung, um Ihnen eine sichere Nachsendung Ihrer Post zu ermöglichen.

Wie viel kostet Ihr Service?
Der Preis wird Ihnen in Abhängigkeit von Ihren Angaben während des Bestellvorgangs angezeigt. Er ist unter anderem abhängig davon, ob Sie Privatkunde oder gewerblicher Kunde sind. Sie haben darüber hinaus die Wahl zwischen verschiedenen Laufzeiten für Ihren Nachsendeauftrag.

Welche Kosten entstehen bei einem Nachsendeauftrag ins Ausland?
Bei einem Nachsendeauftrag ins Ausland entstehen gegebenenfalls weitere Kosten durch Entgelte, die bei der Auslieferung durch ausländische Postgesellschaften erhoben werden.

Wie kann ich einen Nachsendeauftrag ändern oder kündigen?
Wenn Sie einen Nachsendeauftrag ändern oder kündigen möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Bitte beachten Sie, dass ein Nachsendeauftrag zum Ende der Laufzeit automatisch endet und nicht gekündigt werden muss.

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